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Unterlagencodierung von Verboten und Beschränkungen in ATLAS


Sehr geehrte Damen und Herren,

für bestimmte Waren gelten beim Import und Export besondere Regelungen. Das bedeutet, dass ihre Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr entweder verboten oder nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Diese Regelungen werden als Verbote und Beschränkungen (VuB) bezeichnet. Der Zoll hat das „Hinweisblatt zu den Codierungen für Unterlagen und Erklärungen für Verbote und Beschränkungen im IT-Verfahren ATLAS“ aktualisiert (Stand: Juni 2025).

Die Europäische Kommission hat für bestimmte Unterlagen/Erklärungen, die Verbote und Beschränkungen betreffen, Codierungen festgelegt. Diese gelten im gesamten Zollgebiet der Europäischen Union. Die Liste der unionsrechtlich vorgeschriebenen Codierungen wurde ergänzt, um auch einzelstaatliche Unterlagen bzw. Erklärungen zu Verboten und Beschränkungen in codierter Form abbilden zu können. Diese Codierungen für VuB-rechtliche Unterlagen/Erklärungen müssen zusätzlich zu den Codes aus anderen Rechtsgebieten, beispielsweise dem Außenwirtschaftsrecht oder dem Marktordnungsrecht, beachtet werden.

Link:
Hinweisblatt zu den Codierungen für Unterlagen und Erklärungen für Verbote und Beschränkungen im IT-Verfahren ATLAS



Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Hübner IT Solutions GmbH